Oberdreeser Dorftrödel 2026

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN OBERDREESER DORFTRÖDEL AM 05. JULI 2026

1. Der Ortsausschuss Oberdrees übernimmt die Schirmherrschaft über den Oberdreeser Dorftrödel. Die Organisation, Vor- und Nachbereitung wird von Julia Theißen-Badura Schulstraße 38, Christin Schmidt Bundesstraße 21, Eileen Konrad, Oberdreeser Str. 40,
Tel.: 01590 / 6162894, übernommen.

Die Anmeldung findet am Sonntag, 31. Mai 2026 von 11 bis 14 Uhr im Vorraum der Ludwig-Fett-Halle statt. Eine Online-Anmeldung im Internet ist nicht möglich. Eine verbindliche Anmeldung bei den Organisatorinnen ist bis zum 07. Juni 2026 erforderlich und kann auch per WhatsApp an Eileen Konrad erfolgen.

2. Der Kostenbeitrag für den Oberdreeser Dorftrödel beträgt 5,00 € pro Verkaufsstand pro Haushalt. Sammelanmeldungen mehrerer Teilnehmer an einem Verkaufsstand sind nicht gestattet. Der Kostenbeitrag wird an die Organisatorinnen entrichtet. Diese finanzieren damit die Kosten für Werbung, Anmeldegebühren und sonstige eventuell entstehenden administrative Aufwendungen, die für die Durchführung des Dorftrödels entstehen. Eventuelle Überschüsse fließen dem Ortsausschuss Oberdrees zu. Der Teilnehmerbeitrag ist direkt bei der Anmeldung zu entrichten. Als Quittung dient der untere Teil des Anmeldeformulars. Sie wird durch die Organisatorinnen nach Erhalt der Gebühr dem jeweiligen Teilnehmer ausgehändigt. Eine Erstattung des Standgeldes wegen persönlicher Gründe, Krankheitsgründen oder schlechtem Wetter ist grundsätzlich nicht möglich!

3. Teilnehmen dürfen nur Oberdreeser Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in Oberdrees haben. Dies gilt ausdrücklich nicht für Verwandte oder Bekannte des Standbetreibers. Dieser ist dann für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen verantwortlich. Das Anbieten der Waren hat auf dem eigenen/gemieteten Grundstück zu erfolgen und darf zu keinen gravierenden Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs führen.

4. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt sich der Unterzeichnende damit einverstanden, dass die Lage seines Verkaufsstandes (Straße und Hausnummer) auf einem Ortsplan angegeben wird. Dieser dient als Orientierungshilfe für nicht ortskundige Besucher. Persönliche Daten werden nicht für andere Zwecke weiterverwendet.

5. Zum Verkauf zugelassen ist Trödel aller Art. Für den Trödelmarkt gilt, dass z.B. folgende Gegenstände nicht angeboten werden dürfen: Schusswaffen, explosionsgefährliche Stoffe, jugendgefährdende Medien sowie Neuware, die speziell für den Weiterverkauf angeschafft wurde.

6. Jeder Teilnehmer betreibt seinen Stand eigenverantwortlich und stellt sicher, dass es zu keinen Behinderungen auf den öffentlichen Flächen (Bürgersteige, Straße, etc.) vor dem Grundstück kommt.

7. Nach Ende des Dorftrödels haben die Teilnehmer in eigener Zuständigkeit für die Beseitigung eventuell entstandener Verunreinigungen auf öffentlichen Flächen im Bereich des jeweiligen Grundstückes zu sorgen.

8. Die Organisatorinnen verpflichten sich, bei der nächsten Ortsausschusssitzung nachweisfähige Abrechnungen vorzulegen, eventuelle Überschüsse auszuhändigen und über den Verlauf zu berichten.