1. Zusammensetzung des Ortsausschusses

Der Ortsausschuss ist ein Zusammenschluss in Oberdrees beheimateter Vereine und Gruppen. Derzeit gehören dem Ortsausschuss als Mitglieder an:

  • Damenkomitee „Goldene Herzen“
  • Freiwillige Feuerwehr „Löschgruppe Oberdrees“
  • Junggesellen-Verein „Gemütlichkeit“
  • Karnevalsgesellschaft „Bekömme Dich net drömm“
  • Pfarr-Cäcilien-Chor St. Ägidius
  • St. Hubertus Schützen Bruderschaft e.V. Oberdrees
  • Turn- und Rasensportverein TuRa Oberdrees „Germania 1912“
  • Förderverein des Kath. Kindergartens St. Aegidius Oberdrees e.V.

Der/die Ortsvorsteher*in ist ständiger Gast der Versammlungen des Ortsausschusses.

2. Vertretung der Mitglieder

Die unter Ziffer 1) genannten Vereine oder Gruppen werden durch ihre jeweiligen Vorsitzenden/ der oder deren Stellvertreter/ innen vertreten. Im Verhinderungsfalle können diese ein weiteres Vereins- oder Gruppenmitglied mit der Vertretung betrauen.

3. Aufgaben des Ortsausschusses

Die Aufgaben des Ortsausschusses sind die Förderung

  • der dörflichen Gemeinschaft
  • des Brauchtums
  • des Vereinslebens
  • der Kinder- und Jugendarbeit
  • der Seniorenbetreuung

Der Ortsausschuss ist parteipolitisch und in religiöser Hinsicht neutral.

4. Vorstand

Der Ortsausschuss wird geleitet von einem Vorstand bestehend aus dem/der

  • Vorsitzenden/ -der
  • Stv. Vorsitzenden
  • Kassierer/ -in
  • Schriftführer/ -in

Für den Schriftführer/ in und den Kassierer/ in ist jeweils ein Stellvertreter/ in zu wählen. Gewählt werden kann jeder/jede Oberdreeser Bürger*in ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Nach außen wird der Ortsausschuss vertreten durch seine Vorsitzende/seinen Vorsitzenden und bei Verhinderung durch deren Stellvertreter.

5. Mitgliederversammlung und Stimmberechtigung

  1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Mitgliederversammlungen sollen mindestens zweimal pro Jahr stattfinden.
  2. An den Versammlungen des Ortsausschusses kann jeder/jede Oberdreeser Bürger/ in teilnehmen. Die Einladungen zu den Versammlungen erfolgt gegenüber den Mitgliedern schriftlich u.a. per E-Mail und für die Bewohner/ innen von Oberdrees mittels Veröffentlichung in den „Sozialen Medien“. Entscheidungen der Mitgliederversammlung, einschließlich der Wahl der Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter*innen erfolgen durch einfache Stimmenmehrheit.
  3. Stimmberechtigt sind die im Ortsausschusses vertretenen Vereine und Gruppierungen mit jeweils einer Stimme. Der oder die Vorsitzende des Ortsausschusses oder das jeweils vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied hat ebenfalls nur eine Stimme.
  4. Auf Antrag finden die Wahlen zum Vorstand in geheimer Wahl statt.

Für die Änderung der Satzung ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich sowie die Anwesenheit von mindestens 2/3 der Mitglieder.

 Rheinbach-Oberdrees, den 13.07.2022